Die Bewertung von Immobilien im Zusammenhang mit Kreditvergabeprozessen erfordert eine abweichende Betrachtungsweise. Während bei der Marktwertermittlung der aktuelle Markt im Fokus steht, so zielt die finanzwirtschaftliche Wertermittlung auf eine über die Kreditlaufzeit konstante und nachhaltige Wertabbildung. Da gewöhnlich langfristige Darlehen durch Grundpfandrechte an Grundstücken abgesichert werden, ist die dauerhafte Marktgängigkeit entscheidend. Der Grundstückswert muss solange erzielbar sein, wie das Grundpfandrecht als Darlehenssicherheit benötigt wird.
Die Beleihungswertermittlung verlangt im besonderen Maße die Einschätzung der Drittverwendungsfähigkeit sowie der Vermietbarkeit und der Verwertbarkeit. Hierbei gilt es die Anforderungen der Bankenaufsicht mit Prognosen und Risikoeinschätzungen zur jeweiligen Immobilie abzubilden.
Wir haben uns dieser Thematik angenommen und verfügen über die besonderen Kenntnisse der Beleihungswertermittlung gemäß § 16 PfandBG. Beleg dafür ist unsere Zertifizierung CIS HypZert (F). So dienen unsere Gutachten regelmäßig als Grundlage von Finanzierungsentscheidungen.