Betriebskosten bei Wohnimmobilien

Betriebskosten bei Wohnimmobilien

Aufgrund der immer weiter steigenden Energiekosten sind die Betriebskosten schon seit längerem zur zweiten Miete geworden. 2007 betrugen die Betriebskosten im Durchschnitt 2,13 €/m² monatlich und machten rund 37 % der Gesamtwohnkosten aus. Um die Transparenz und die Vergleichbarkeit zu erhöhen, veröffentlicht der Mieterbund einen bundesweiten Betriebskostenspiegel.

Grundsätzlich kann der Vermieter nur diejenigen Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die im Mietvertrag wirksam vereinbart sind. Die maximal möglichen 17 Betriebskostenarten sind in der Betriebskostenverordnung geregelt. Hervorzuheben ist, dass der Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die ihm durch die Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen entstehen, nicht auf den Mieter umlegen darf. Dasselbe gilt für Verwaltungskosten. Der Vermieter ist verpflichtet, bis spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.