CIS HypZert – Zertifizierung

Bei Darlehen, die durch Immobilien besichert sind, ist der Wert des Sicherheitenobjektes zu ermitteln. Grundlage für derlei Bewertungen ist die am 1. August 2006 in Kraft getretene Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Sie soll eine einheitliche Qualitätssicherung bei der Risikobeurteilung von Immobiliensicherheiten im Kreditvergabeprozess gewährleisten. § 6 BelWertV regelt die Anforderungen an die Gutachter.

In der deutschen Finanzwirtschaft hat sich das Gütesiegel für Immobiliengutachter, die Personenzertifizierung der HypZert GmbH durchgesetzt. Die Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft zertifiziert seit 1996 Immobiliengutachter/innen nach den anspruchsvollen und international anerkannten Kriterien der Norm ISO/IEC 17024.

Aufgrund der hohen Standards und der internationalen Anerkennung genießt eine Zertifizierung durch HypZert in der Branche einen ausgezeichneten Ruf. Viele Kreditinstitute, darunter nahezu alle Landes- und Hypothekenbanken, beschäftigen heute überwiegend Gutachter/innen, die den Titel CIS HypZert tragen. Denn sie erfüllen die in § 6 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelten Anforderungen an Gutachter.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der HypZert GmbH.