Duldung von Satellitenschüsseln

Duldung von Satellitenschüsseln

Für Parabolantennen gilt grundsätzlich, dass ein Vermieter die Zustimmung zur Errichtung dem Mieter dann erteilen muss, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt. Demgegenüber liegt bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses ein Grund zur Versagung der Parabolantenne vor. Der Vermieter braucht grundsätzlich einen “Antennenwald” nicht zu dulden.

In Einzelfällen kann jedoch ein Anspruch auf eine Satellitenschüssel bestehen, um den Interessen ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Fernsehprogrammen ihrer Heimatländer Rechnung zu tragen. Ein ausländischer Mieter, der zwar über einen Breitbandkabelanschluss verfügt, über welchen jedoch keine Programme aus seinem Heimatland angeboten werden, kann in der Regel vom Vermieter verlangen, dass dieser die Anbringung einer Parabolantenne gestattet. Damit soll der Informationsfreiheit, die jedermann ungeachtet seiner Heimat zusteht, entsprochen werden.