Erben kann teuer werden

Erben kann teuer werden

Seit dem 1. Januar 2009 gelten für Erben neue Regeln. Künftig wird das zu versteuernde Vermögen bei Immobilien zu 100 Prozent nach ihrem Verkehrswert ermittelt. Nach der bisherigen Regelung lag der zu versteuernde Wert mehrheitlich bei rund 65 bis 85 Prozent. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt für den erbenden Lebenspartner oder die Kinder künftig steuerfrei, solange die Immobilie zehn Jahre lang weder verkauft noch vermietet noch als Zweitwohnung genutzt wird. Für Kinder gilt dies nur, wenn die Wohnfläche 200 m² nicht überschreitet.

Gilt für den Erben das Privileg der Steuerfreiheit nicht, sollte dieser den vom Finanzamt festgesetzten Wert kritisch prüfen. Der Verkehrswert bebauter Grundstücke wird vom Finanzamt nach typisierten Bewertungsverfahren ermittelt. Wert beeinflussende Umstände, wie Baumängel und Bauschäden, Reparatur- und Instandhaltungsstau, Immissionen, Ausstattungsstandard sowie Belastungen privatrechtlicher (Grundbuch) und öffentlich-rechtlicher Art (Baulasten) finden in den typisierten Verfahren keine Beachtung und können somit zu erheblichen Abweichungen vom realen Wert führen. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes obliegt dem Steuerpflichtigen.