Kündigung bei Wohnungsmietverhältnissen

Kündigung bei Wohnungsmietverhältnissen

Mietverhältnisse über Wohnraum sind gesetzlich besonders geschützt. Fehlt beispielsweise eine Klausel zur Kündigungsfrist im Mietvertrag, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Während die Kündigungsfrist für den Mieter immer drei Monate beträgt, verlängert diese sich für den Vermieter in Abhängigkeit der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses. Nach fünf Jahren Mietzeit beträgt sie sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate. Zu beachten ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen muss und zwingend der Schriftform bedarf.
Ein Vermieter kann ausschließlich bei berechtigtem Interesse kündigen und muss dieses in seinem Kündigungsschreiben begründen. Die Fristen gelten auch für mündlich geschlossene Verträge. Die Kündigung ist jedoch hier erst zum Ablauf eines Jahres möglich.