Wenn es um Immobilien geht, zählen für Sie unter dem Strich nur die harten Fakten: Die Lage, der bauliche Zustand, die Ausstattung und die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt bestimmen den Wert.
Wir beraten Sie zu Alternativen, Markttendenzen und die bestmögliche Bewirtschaftung Ihrer Immobilien.
Vom Büro bis zur Fabrik, von der Werkstatt bis zum Einkaufzentrum – die Ermittlung der Marktwerte, der Versicherungswerte oder des Beleihungswertes Ihrer Immobilien und Grundstücke erledigen für Sie die Sachverständigen von areal:wert.
Wenn Sie planen, ein Haus zu kaufen oder zu verkaufen, geben Ihnen die Gutachten zum Marktwert Sicherheit bei Preisverhandlungen. Für die Bemessung Ihrer Mieteinnahmen stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Oder benötigen Sie nur eine Beratung, um Ihr “Bauchgefühl” bestätigt zu wissen? Wir lassen Sie in Immobilienfragen nicht im Dunkeln stehen
Wenn eine Immobilie oder ein Grundstück aus dem Unternehmensbesitz in den Privatbesitz übergehen soll, benötigen Sie ein Gutachten, das den aktuellen Zeitwert für die Vorlage beim Finanzamt ausweist. Im Bereich der privaten Besteuerung kann für Sie im Rahmen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ein Nachweis eines niedrigeren Gemeinen Wertes erforderlich sein. Sprechen Sie uns an. Für steuerliche Fragen arbeiten wir eng mit fachkundigen Steuerberatern zusammen.
Banken, wie die Nord/LB, holen sich bei uns Gutachten ein, ehe sie über die Beleihung von Immobilien entscheiden. Für Banken ermitteln wir den Beleihungswert gemäß § 16 PfandBG.
Ein Betreuer bzw. eine Betreuerin ist verpflichtet, das Vermögen einer zu betreuenden Person ordnungsgemäß zu verwalten und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen gewinnbringend und regelmäßig mündelsicher anzulegen. Eine Genehmigung vom Betreuungsgericht ist u. a. bei Rechtsgeschäften über Grundstücke erforderlich. Mit einem Gutachten eines ö. b. u. v. Sachverständigen lassen sich derartige genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte absichern.
Entscheidungen und Urteile in Gerichtsverfahren stützen sich oftmals auf Gutachten. Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte beauftragen uns bei Erb- und Ehestreitigkeiten, bei steuerlichen Zwecken, bei Mietstreitigkeiten sowie in Zwangsversteigerungsverfahren.
Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien führen häufig zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozessen. Auf Basis interner und externer Datenbanken erstellen wir Mietgutachten über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Zwischen Mietern und Vermietern kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Größe der Wohnfläche. Streitpunkte sind regelmäßig die Anrechenbarkeit von Flächen unter Dachschrägen sowie die Flächen von Balkonen und Terrassen. Ein Aufmaß schafft für beide Seiten Sicherheit.
Die Bewertung erfolgt nach den anerkannten Wertermittlungsmethoden und genügt höchsten professionellen Ansprüchen.